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Auslandszuschlagsverordnung (AuslZuschlV)
Verordnung über die Gewährung von Auslandszuschlägen


Ausfertigungsdatum: 17.08.2010

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 4.6.2018 I 661

Eingangsformel
§ 1 Bemessungsgrundlage für den Auslandszuschlag und Zuordnung der Dienstorte zu den Zonenstufen
§ 1a Lebenspartnerschaft
§ 2 Zuschlag zum Auslandszuschlag nach § 53 Absatz 1 Satz 5 des Bundesbesoldungsgesetzes
§ 3 Auslandszuschlag bei Arbeitsplatzteilung
§ 4 Erhöhter Auslandszuschlag
§ 5 Erhöhter Auslandszuschlag für Verheiratete
§ 6 Erhöhter Auslandszuschlag für weitere Berechtigte
§ 7 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 1 Absatz 2 Satz 1)
Anlage 2 (zu § 1 Absatz 2 Satz 3)

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