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Auslandsbonds-Entschädigungsgesetz (AuslWBEntschG)
Gesetz zur näheren Regelung der Entschädigungsansprüche für Auslandsbonds


Ausfertigungsdatum: 10.03.1960

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 10 G v. 12.7.2006 I 1466

Erster Abschnitt Allgemeines
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Geltung des Bereinigungsgesetzes
Zweiter Abschnitt Entschädigungsansprüche aus Feststellungsbescheiden
§ 3 Inhalt des Entschädigungsanspruchs
§ 4 Ansprüche aus Zinsscheinen
§ 5 Beginn der Leistungspflicht
§ 6 Ausschluß nachträglicher Kürzungen
§ 7 Nachträgliche Anerkennung von Auslandsbonds
§ 8 Zahlungen an die Konversionskasse
§ 9 Verbriefung von Entschädigungsansprüchen
§ 10 Eintragung von Entschädigungsansprüchen in die Schuldbücher
Dritter Abschnitt Entschädigungsansprüche für Tilgungsstücke
§ 11 Inhalt des Entschädigungsanspruchs
§ 12 Fälligkeit der Entschädigungsansprüche
§ 13 Kürzungsrecht des Ausstellers nach Leistung
§ 14 Verbriefung von Entschädigungsansprüchen
§ 15 Gerichtsstand
Vierter Abschnitt Verschiedene Vorschriften
§ 16 Haftung Dritter
§ 17 Ersatzurkunden und andere Ersatzleistungen
§ 18 Steuer- und Bilanzierungsvorschriften
§ 19 Entschädigungsansprüche nach § 52 AuslWBG
§ 20 Vorschriften für die in den Niederlanden begebenen Auslandsbonds
Fünfter Abschnitt Schlußvorschriften
§ 21 Land Berlin
§ 22 Inkrafttreten
Anlage (§ 9 Abs. 1) Verzeichnis nach § 9 Abs. 1

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