Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV)
Verordnung über den kerntechnischen Sicherheitsbeauftragten und über die Meldung von Störfällen und sonstigen Ereignissen
Ausfertigungsdatum: 14.10.1992
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 18 V v. 29.11.2018 I 2034
Erster Abschnitt Anwendungsbereich
Zweiter Abschnitt Kerntechnischer Sicherheitsbeauftragter
Dritter Abschnitt Meldung von Unfällen,
Störfällen und sonstigen Ereignissen
Vierter Abschnitt Bußgeldvorschriften
Fünfter Abschnitt Schlußvorschriften