Arbeitssicherstellungsgesetz (ASG)
Gesetz zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung


Ausfertigungsdatum: 09.07.1968

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 4.4.2017 I 772

Erster Abschnitt Grundsätzliche Vorschriften
Zweiter Abschnitt Beschränkung der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses im Verteidigungsfall und in Spannungszeiten
Dritter Abschnitt Verpflichtung in ein Arbeitsverhältnis im Verteidigungsfall und in Spannungszeiten
Vierter Abschnitt Ergänzende Vorschriften
Fünfter Abschnitt Besondere Vorschriften
1. Unterabschnitt Freiwillig begründete Arbeitsverhältnisse
2. Unterabschnitt Ausbildungsveranstaltungen Bereithaltungsbescheid
3. Unterabschnitt Sonderregelungen
Sechster Abschnitt Schlußvorschriften