Arbeitssicherstellungsgesetz (ASG)
Gesetz zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung

Ausfertigungsdatum: 09.07.1968


§ 10 ASG Inhalt der Verpflichtung

Durch den Verpflichtungsbescheid (§ 13) wird ein Arbeitsverhältnis begründet.