Arbeitssicherstellungsgesetz (ASG)
Gesetz zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung

Ausfertigungsdatum: 09.07.1968


§ 36 ASG Begriffsbestimmung

Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten.