Arbeitssicherstellungsgesetz (ASG)
Gesetz zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung

Ausfertigungsdatum: 09.07.1968


§ 40 ASG Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.