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(ArbSV)
Verordnung über die Feststellung und Deckung des Arbeitskräftebedarfs nach dem Arbeitssicherstellungsgesetz


Ausfertigungsdatum: 30.05.1989

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 11 G v. 19.11.2004 I 2902

Eingangsformel
§ 1 Bedarfsfeststellung, Bedarfsanmeldung
§ 2 Zuständige Agentur für Arbeit
§ 3 Erfassung des Bedarfs
§ 4 Bedarfsdeckung, Grundsatz der Freiwilligkeit
§ 5 Vorrangige Heranziehung Nichterwerbstätiger
§ 6 Verteilung der Arbeitskräfte
§ 7 Entscheidung der Agentur für Arbeit
§ 8 Arbeitskräfteausschuss bei der Agentur für Arbeit
§ 9 Arbeitskräfteausschüsse bei den durch den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit beauftragten Stellen
§ 10 Weitere Aufgaben der Arbeitskräfteausschüsse und der Bundesagentur für Arbeit
§ 11 Entschädigung und Auslagenerstattung
§ 12 Inkrafttreten
Schlußformel

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