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2. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung (2. FlGDV)
Verordnung über die Anforderungen an die Zulassung von Klassifizierungsunternehmen und Klassifizierern für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen


Ausfertigungsdatum: 12.11.2008

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 V v. 4.1.2019 I 2

§ 1 Antrag auf Zulassung als Klassifizierungsunternehmen
§ 2 Antragsinhalt
§ 3 Unabhängigkeit von Klassifizierungsunternehmen
§ 4 Beschränkungen der Zulassung von Klassifizierungsunternehmen
§ 5 Zulassung von Klassifizierern
§ 6 Zulassungsantrag
§ 7 Ausbildung und Sachkundeprüfung der Klassifizierer
§ 8 Prüfungskommission
§ 9 Prüfungstermine und Anmeldung zur Prüfung
§ 10 Durchführung der Sachkundeprüfung
§ 11 Rücktritt, Nichtteilnahme
§ 12 Prüfungsergebnis und Prüfungszeugnis
§ 13 Wiederholung der Sachkundeprüfung
§ 14 Zulassungsurkunde, Klassifiziererausweis, personenbezogener Stempel, Belehrung
§ 15 Fortbildungskurs, Fortbildungsprüfung
Anlage 1 (zu § 7 Abs. 1 und § 12 Abs. 1) Sachkundeprüfung
§ 16 Übergangsregelung
Anlage 2 (zu § 7 Abs. 2 und § 15 Abs. 1) Inhalt des Ausbildungskurses

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