(Fundstelle: BGBl. I 2008, 2195)
    
    
        Der Ausbildungskurs setzt sich aus einem praktischen und einem theoretischen Teil zusammen: 
        
            - 1.
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                    Praktischer TeilIm praktischen Teil ist die korrekte Schnittführung nach § 2 Abs. 2 der 1. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung und die Verwiegung von Schlachtkörpern zu erläutern und die korrekte Anwendung der Klassifizierungssysteme und der in Deutschland zugelassenen Klassifizierungsgeräte und Klassifizierungsverfahren zu unterrichten.
                 
- 2.
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                    Theoretischer TeilIm theoretischen Teil werden Kenntnisse in folgenden Bereichen vermittelt: 
                     
                        - a)
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                                fachspezifische Kenntnisse über 
                                 
                                    - -
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                                        die Klassifizierungssysteme und die zugelassenen Klassifizierungsverfahren, 
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                                        die Anwendung, Funktion und Kontrolle von Klassifizierungsgeräten, 
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                                        die Schlachtkörperanatomie und die Schnittführung und 
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                                        die Grundlagen der Schlachttechnologie, 
 
- b)
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                            die Struktur der Vieh- und Fleischbranche und die Zuständigkeiten der beteiligten Institutionen sowie 
- c)
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                                die einschlägigen Rechtsnormen, insbesondere 
                                 
                                    - aa)
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                                        die europäischen und nationalen Bestimmungen über Handelsklassen und Preismeldungen für die jeweilige Tierart (Rinder-, Schweine- bzw. Schafschlachtkörper), 
- bb)
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                                        das Handelsklassengesetz, 
- cc)
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                                        das Fleischgesetz und seine Durchführungsverordnungen, 
- dd)
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                                        das Lebensmittelhygienerecht (Auszüge), 
- ee)
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                                        das Eichrecht (Auszüge), 
- ff)
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- gg)
- 
                                        
                                    
- hh)
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                                        die Bestimmungen über die Rindfleischetikettierung (Auszüge) und 
- ii)
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                                        das Lebensmittelkennzeichnungsrecht (Auszüge).