(Fundstelle: BGBl. I 2008, 2195)
Der Ausbildungskurs setzt sich aus einem praktischen und einem theoretischen Teil zusammen:
- 1.
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Praktischer TeilIm praktischen Teil ist die korrekte Schnittführung nach § 2 Abs. 2 der 1. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung und die Verwiegung von Schlachtkörpern zu erläutern und die korrekte Anwendung der Klassifizierungssysteme und der in Deutschland zugelassenen Klassifizierungsgeräte und Klassifizierungsverfahren zu unterrichten.
- 2.
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Theoretischer TeilIm theoretischen Teil werden Kenntnisse in folgenden Bereichen vermittelt:
- a)
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fachspezifische Kenntnisse über
- -
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die Klassifizierungssysteme und die zugelassenen Klassifizierungsverfahren,
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die Anwendung, Funktion und Kontrolle von Klassifizierungsgeräten,
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die Schlachtkörperanatomie und die Schnittführung und
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die Grundlagen der Schlachttechnologie,
- b)
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die Struktur der Vieh- und Fleischbranche und die Zuständigkeiten der beteiligten Institutionen sowie
- c)
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die einschlägigen Rechtsnormen, insbesondere
- aa)
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die europäischen und nationalen Bestimmungen über Handelsklassen und Preismeldungen für die jeweilige Tierart (Rinder-, Schweine- bzw. Schafschlachtkörper),
- bb)
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das Handelsklassengesetz,
- cc)
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das Fleischgesetz und seine Durchführungsverordnungen,
- dd)
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das Lebensmittelhygienerecht (Auszüge),
- ee)
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das Eichrecht (Auszüge),
- ff)
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- gg)
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- hh)
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die Bestimmungen über die Rindfleischetikettierung (Auszüge) und
- ii)
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das Lebensmittelkennzeichnungsrecht (Auszüge).