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< § 15
Anlage 1 >

2. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung (2. FlGDV)
Verordnung über die Anforderungen an die Zulassung von Klassifizierungsunternehmen und Klassifizierern für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen

Ausfertigungsdatum: 12.11.2008


§ 16 2. FlGDV Übergangsregelung

§ 3 Abs. 3 ist erst ab dem 1. November 2009 anzuwenden.

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