Störfall-Verordnung (12. BImSchV)
Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Ausfertigungsdatum: 26.04.2000
Stand: Neugefasst durch Bek. v. 15.3.2017 I 483;
Erster Teil Allgemeine Vorschriften
Zweiter Teil Vorschriften für Betriebsbereiche
Erster Abschnitt Grundpflichten
Zweiter Abschnitt Erweiterte Pflichten
Dritter Abschnitt Behördenpflichten
Vierter Abschnitt Genehmigungsverfahren nach § 23b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Dritter Teil Meldeverfahren, Schlussvorschriften