...Soweit die Revision der Beklagten geltend macht, der Wortlaut des Gesellschaftsvertrags lege nahe, dass kein Beitritt der TWF in die bestehende Gesellschaft, sondern die Errichtung einer neuen Gesellschaft unter Einbeziehung der TWF beabsichtigt gewesen sei, versucht sie, die tatrichterliche Auslegung des Gesellschaftsvertrags durch ihre eigene zu ersetzen, ohne einen Rechtsfehler des Oberlandesgerichts...