...In ebenso regelmäßig zugleich beurkundeten Gesellschafterversammlungen wurde der jeweilige Verkäufer sodann als Geschäftsführer abberufen, ihm Entlastung erteilt, [N.] zum neuen Geschäftsführer bestellt und - ohne den Sitz zu verlegen - eine neue Geschäftsanschrift beschlossen. Bei dieser neuen inländischen Geschäftsanschrift handelte es sich in allen Fällen um die [B. Straße, in [T.]....