...Mai 2016, dass der Kläger nicht lediglich als angestellter wissenschaftlicher Mitarbeiter für die vorgenannte Rechtsanwaltsgesellschaft tätig, sondern ihr Geschäftsführer ist und dies auch bereits zum maßgeblichen Zeitpunkt des Widerrufsbescheides vom 9. August 2016 war. Damit ist er ebenso wie ein Gesellschafter verantwortlich für den Umgang mit Fremdgeld....