...Gelingt es ihr innerhalb von drei Monaten nicht, die Beteiligung zu veräußern, steht dem Gesellschafter der - liquiditätsschädliche -Anspruch auf das Auseinandersetzungsguthaben zu (§ 14 Nr. 3 Abs. 1 Satz 1 GV). 15 c) Der Senat verkennt nicht, dass die grundsätzlich bedenkenfreie, interessengerechte Regelung des § 14 GV die Gefahr in sich birgt, dass der Geschäftsführer der Gesellschaft in missbräuchlicher...