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Urteile für Gerichtskosten

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Von den Gerichtskosten tragen die Klägerinnen zu 1) und 2) sowie die Nebenintervenientin insgesamt 1/3, die Beklagte 2/3. Von den außergerichtlichen Kosten der Klägerinnen zu 1) und 2) trägt die Beklagte 2/3, ebenso 2/3 der durch die Nebenintervention entstandenen außergerichtlichen Kosten der Nebenintervenientin....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 5 Ni 67/09 (EU)
2018-09-25
BAG 8. Senat
...So sind ausweislich der einschlägigen Kostenverzeichnisse nicht nur die Gerichtskosten in arbeitsgerichtlichen Verfahren niedriger als im Zivilprozess. Die klagende Partei - und damit typischerweise der Arbeitnehmer - ist zudem nach § 11 GKG von der Zahlung eines Gerichtskostenvorschusses befreit....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 27/18
...Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin in erster Instanz hat die Klägerin zu 2/5 und die Beklagte zu 1. zu 3/5, in zweiter Instanz die Klägerin zu 1/4 und die Beklagte zu 1. zu 3/4 zu tragen. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2. in erster und zweiter Instanz hat die Klägerin zu tragen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 772/11
...Von den Kosten erster und zweiter Instanz trägt die Klägerin 2/3 der Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2 und 3 mit Ausnahme der durch deren Säumnis veranlassten Kosten, die den Beklagten zu 2 und 3 auferlegt werden. Die Entscheidung über die weitergehenden Kosten erster und zweiter Instanz bleibt dem Schlussurteil des Berufungsgerichts vorbehalten....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 8/13
...., § 1 Rn. 6). 19 (3) Es läuft § 8 Abs. 1 TMG und Art. 12 Abs. 1 der Richtlinie 2000/31/EG nicht zuwider, von einem Diensteanbieter, dessen Dienste zur Begehung einer Rechtsverletzung genutzt worden sind, zu verlangen, dass er diese Rechtsverletzung abstellt oder verhindert und die für ein solches Verlangen aufgewendeten Abmahnkosten und Gerichtskosten erstattet (vgl....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 64/17
...Die Kosten erster Instanz werden wie folgt verteilt: Von den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten der Klägerin haben die Klägerin 21%, die Beklagte zu 1 54% und die Beklagte zu 2 25% zu tragen. Von den außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1 hat die Klägerin 32%, von denen der Beklagten zu 2 37% zu tragen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 200/17
...Selbst wenn man mit dem Landesarbeitsgericht zugunsten des Klägers annimmt, die Hemmung endete aufgrund einer Sollstellung der Gerichtskosten als der letzten Verfahrenshandlung des Gerichts iSd. § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB (zum Begriff der Verfahrens- bzw. Prozesshandlung iSd. § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB vgl. BGH 28. Januar 2010 - VII ZR 174/08 - Rn. 9 f. mwN) erst mit Ablauf des 17....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 103/17
...Der aus §§ 670, 683 Satz 1, §§ 677, 286 Abs. 1, § 288 Abs. 1 BGB folgende Anspruch beläuft sich auf 933 € nebst Zinsen. 64 a) Das Berufungsgericht hat ausgeführt, der Erstattungsanspruch der Klägerin sei - entsprechend der nach § 92 Abs. 1 Satz 1 ZPO erfolgenden Quotelung der Gerichtskosten - um 17% zu vermindern und betrage mithin 777,50 €, weil die Klägerin nicht schon mit dem erstrangig geltend...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 254/14
...In einem Verwaltungsstreitverfahren, das nach dem Tod des Klägers wegen der höchstpersönlichen Natur der den Gegenstand der Klage bildenden Erlaubnis zur ärztlichen Berufsausübung eingestellt wurde, entschied das Preußische Oberverwaltungsgericht, die Gerichtskosten seien nicht zu erheben, da "wegen der höchstpersönlichen Natur des Gegenstandes des Streitverfahrens eine Rechtsnachfolge ausgeschlossen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 11/15
...Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers in erster Instanz hat der Kläger zu 2/5 und die Beklagte zu 1. zu 3/5, in zweiter Instanz der Kläger zu 1/4 und die Beklagte zu 1. zu 3/4 zu tragen. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 3. in erster und zweiter Instanz hat der Kläger zu tragen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 752/11
...Gerichtskosten dürfen zu Lasten des Klägers als überörtlicher Träger der Sozialhilfe (vgl § 2 Abs 1 Gesetz zur Ausführung des SGB XII (AG SGB XII) des Landes Sachsen-Anhalt) gemäß § 197a Abs 1 S 1 Teils 2 SGG iVm § 2 Abs 3 S 1 GKG und § 64 Abs 3 S 2 SGB X nicht erhoben werden (BSG Beschluss vom 28.1.2016 - B 13 SF 3/16 S - Juris RdNr 6; LSG NRW Urteil vom 19.3.2009 - L 9 SO 9/07 - Juris RdNr 47; vgl...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 3 P 3/15 R
...Von den Gerichtskosten tragen die Klägerin 17,5%, die Beklagte zu 1 78% und die Beklagten zu 1 und 2 als Gesamtschuldner weitere 4,5%. Die Klägerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1 zu 17,5% und die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2 zu 79%....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. KZR 31/08
2012-12-13
BAG 6. Senat
...Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin in zweiter Instanz hat die Klägerin zu 2/5 und die Beklagte zu 1. zu 3/5 zu tragen. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2. hat die Klägerin zu tragen. Die Beklagte zu 1. trägt ihre außergerichtlichen Kosten zweiter Instanz selbst. 3....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 48/12
...Gerichtskosten werden gemäß § 83b AsylG nicht erhoben. Der Gegenstandswert ergibt sich aus § 30 RVG. Gründe für eine Abweichung gemäß § 30 Abs. 2 RVG liegen nicht vor....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 C 15/18
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 6/15 R
...Von den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten des Beklagten erster und zweiter Instanz tragen die Klägerinnen zu 1, zu 2 und zu 3 je 5%, die Klägerin zu 4 10% und der Beklagte 75%. Von den außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu 1 trägt der Beklagte 50%, von denen der vormaligen Klägerin zu 2 79%, von denen der Klägerin zu 3 84% und von denen der Klägerin zu 4 66%....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 48/15
...Da sich dieser nach Einschätzung des Senats infolge der Beschränkung in etwa halbiert haben dürfte, ist es gerechtfertigt, die Kosten des Rechtsstreits gegeneinander aufzuheben, wobei die Klägerinnen hinsichtlich der Gerichtskosten nach § 100 Abs. 1 ZPO nach Kopfteilen haften. 228 Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit folgt aus § 99 Abs. 1 PatG i. V. m. § 709 ZPO....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 6 Ni 10/16 (EP)
...Die Gerichtskosten des Revisionsverfahrens tragen die Klägerin und der Freistaat Bayern je zur Hälfte. Der Freistaat Bayern trägt die Hälfte der im Revisionsverfahren angefallenen außergerichtlichen Kosten der Klägerin, die Klägerin trägt die Hälfte der im Revisionsverfahren angefallenen außergerichtlichen Kosten des Freistaats Bayern....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 C 39/12
2014-07-23
BVerfG 1. Senat
...Die berücksichtigten Ausgaben setzen sich für Einpersonenhaushalte aus insgesamt 11 verschiedenen Abteilungen in der Systematik der EVS zusammen und betragen insgesamt 361,81 € (§ 5 RBEG). 23 (a) Bei der EVS 2008 wurden die Verbrauchspositionen Alkohol, Tabakwaren, chemische Reinigung, Schnittblumen, Geldspenden, Gerichtskosten (Strafen), Rasenmäher und die Reparatur von Handwerksgeräten herausgenommen...
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13
...Hier entsprach es billigem Ermessen, bezüglich des erledigten Antrags auf weitergehenden passiven Schallschutz, für den der Senat jeweils 2/5 des Einzelstreitwerts (10 000 €) angesetzt hat, die Gerichtskosten und außergerichtlichen Kosten zu 1/2 den Klägern und zu je 1/4 dem Beklagten und der Beigeladenen aufzuerlegen....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 A 4001/10