...Die Geltendmachung des Verfahrenshindernisses der Verjährung der Taten der Angeklagten hat ebenfalls keinen Erfolg. 11 a) Gemäß § 437 Abs. 1 Satz 1 StPO aF, § 442 Abs. 1 StPO i.V.m. § 14 EGStPO erstreckt sich die Prüfung, ob der Verfall dem Verfallsbeteiligten gegenüber gerechtfertigt ist, auf den Schuldspruch des angefochtenen Urteils nur, wenn der Verfallsbeteiligte insoweit Einwendungen vorbringt...