...Gleichwohl können sich Amtsermittlungen anschließen, wobei auch in diesem späteren Verfahrensstadium die Erholung von Verkehrsgutachten trotzdem allein dem Anmelder auferlegt wird (vgl. zum Verfahrensablauf bei der Geltendmachung einer Verkehrsdurchsetzung HK-MarkenR/Fuchs-Wissemann, 3. Aufl., § 8 Rn. 73 f.; vgl. Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl., § 8 Rn. 669 ff., 672, 673 f.)....