....; ebenso Staudinger/Rolfs, aaO Rn. 65 [anders aber Rn. 67]; wohl auch MünchKommBGB/Häublein, aaO Rn. 23) zu Lasten des Klägers berücksichtigt, dass dieser die Wohnung bereits mit dem Ziel der Eigenbedarfskündigung in vermietetem Zustand erworben habe und deswegen schon zu diesem Zeitpunkt mit der Geltendmachung von Härtegründen habe rechnen müssen. 60 Das Berufungsgericht misst damit dem Umstand,...