...Der Kläger hat die Beklagte für verpflichtet gehalten, seine Betriebsrente anzupassen. Dem stehe nicht entgegen, dass er der Mitteilung der Beklagten vom 7. Juli 2006 nicht entsprechend § 16 Abs. 4 Satz 2 BetrAVG innerhalb von drei Monaten widersprochen habe. § 16 Abs. 4 Satz 2 BetrAVG betreffe nicht die nachträgliche Anpassung....