...Auf den streitigen Vortrag der Beklagten, die Geschäftsführerin der persönlich haftenden Gesellschafterin der Klägerin sei ihnen bei dem Besichtigungstermin nicht vorgestellt worden, sie hätten sie für eine Vertreterin der Hausverwaltung gehalten, kommt es nicht an. 17 d) Dadurch, dass die Klägerin dem für die Beklagten tätigen Herrn T. mit E-Mail vom 4....