...ist als die im Privatgutachten zugrunde gelegte "Catchment Area", die sich bei einem Radius von 2,3 km auf eine Fläche von ca. 14,4 km² erstreckt. 35 c) Auch aus den Feststellungen des Beschwerdegerichts zu dem Einzugsgebiet konkurrierender SB-Warenhäuser ergibt sich kein Zulassungsgrund. 36 Das Beschwerdegericht hat die vorhandene Beurteilungsgrundlage in tatrichterlicher Würdigung für ausreichend gehalten...