...Unter dem Gesichtspunkt des Grundrechtsschutzes werde darauf hingewiesen, dass sie, die Klägerin, pro Jahr zwischen 100 000 und 150 000 € Abgaben an den Beklagten entrichte. Die Abgabe betrage etwa einen Cent je Liter, was rund ein Drittel des Gewinns darstelle, den sie mit dem Verkauf von einem Liter deutschen Weins erziele....