...Unter Nichtberücksichtigung der Mitarbeiter aus dem Bereich der Wohlfahrtspflege setzte der Beklagte mit fünf Bescheiden vom 20.12.2010 die Beiträge für die Jahre 2006 bis 2010 neu fest, und zwar auf jeweils 20 530,62 € für die Jahre 2006 und 2007, auf 21 567,52 € für 2008, auf 23 537,63 € für 2009 und auf 26 959,40 € für 2010....