...Dabei kann dahinstehen, ob sich, wie die Klägerin behauptet, in der Praxis der Bergbehörden durchgängig eine gegebenenfalls auch industrie- und wirtschaftspolitisch motivierte Freistellung von Nachsorgeverpflichtungen für belastetes Grubenwasser nachweisen lässt. Es fehlt jeglicher Hinweis, dass diese Argumentation in gerichtlichen Auseinandersetzungen eine Rolle gespielt hätte....