...Die Bedeutung des Hauptsacheverfahrens, in dem die Kostenschuldnerin eine endgültige Freistellung von der Zahlungspflicht begehrt, ergibt sich demnach aus diesem Steuerbetrag. 6 Allerdings ist zu beachten, dass der Streitwert nach § 39 Abs. 2 GKG höchstens 30 Mio. € beträgt. Dabei handelt es sich um einen absoluten Höchstwert, der allgemein gilt (Hartmann, Kostengesetze, 42....