...Senat I R 44/09 "Echte Forfaitierung" NV: Der Beurteilung eines Forderungsverkaufs als "echte" Forfaitierung steht nicht entgegen, dass der Veräußerer in dem Kaufvertrag verpflichtet wird, - die mit der Übertragung der Forderung ggf. anfallenden Steuern, Abgaben und Gebühren zu tragen, - den Kaufpreis "auf erste Anforderung" zurückzuzahlen, falls der Schuldner der Forderung deren Erfüllung unter Berufung...