...Die Einlageschuld wird selbst bei Einverständnis des Geschäftsführers mit dem abgekürzten Leistungsweg jedenfalls dann nicht getilgt, wenn die Forderung des Dritten gegen die Gesellschaft, mit der die Zahlung des Inferenten verrechnet wird, nicht vollwertig ist (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 1985 - II ZR 48/85, ZIP 1986, 161, 162)....