...Der Rechtsprechung des Großen Senats des BFH (in BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897) lässt sich nicht entnehmen, dass sie nur für Fälle zivilrechtlicher Leistungsstörungen gelten soll oder dass sich die veränderten Umstände auf den Bestand oder die Durchsetzbarkeit der Forderung ausgewirkt haben müssen (so aber Bordewin, FR 1994, 555, 560)....