...Diesen Fehler hat der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) im Rahmen der Veranlagung 2004 nicht korrigiert. 6 Der Umstand, dass die Steuerfestsetzung für 2004 bestandskräftig wurde, bewirkt indessen entgegen der Ansicht der Kläger nicht, dass nunmehr nach den Grundsätzen des Bilanzenzusammenhangs eine Fehlerkorrektur im Streitjahr 2005 vorgenommen werden kann....