...April 2003 stellte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) für eine "GdbR T, I, G und B" zunächst entsprechend den vorgenannten Feststellungserklärungen und unter Vorbehalt der Nachprüfung ausschließlich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung fest. 12 Im Anschluss an eine Außenprüfung bei der "Ges. bürgerlichen Rechts T, I, G und B" für die Jahre 1996 bis 1998 vertrat das FA die...