...Die Anträge auf Feststellung, dass sich der Kläger mit einer verringerten Arbeitszeit in Elternzeit befunden hat, sind von vornherein unzulässig gewesen, da das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse gefehlt hat. 12 Eine Feststellungsklage ist dann zulässig, wenn auf diesem Weg eine sachgemäße, einfache Erledigung der Streitpunkte zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Erwägungen...