...Diese Feststellung dient allein der Begründung dafür, dass die Mitglieder des Berufungssenats als potentielle Adressaten der von der Klägerin durchgeführten Werbung deren Wirkung selbst beurteilen konnten. 15 c) Das Berufungsgericht hat bei seiner Beurteilung auch nicht unberücksichtigt gelassen, dass der Verkehr die Zeichen, um deren Ausnutzung es geht, nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen...