...Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 bestimme, welche Art von Kosten bei der Gebührenbemessung berücksichtigungsfähig seien. Es bedürfe zusätzlich der Angabe eines Maßstabes für die Verteilung der Kosten, wie etwa die Anknüpfung an Schlachtgewicht, Tierkategorie, Schlachtzahl u.ä. oder - bei Verzicht auf eine solche Unterscheidung - an eine einheitliche Untersuchungsgebühr....