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Urteile für Erfüllung

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Mit diesem gesetzlichen Regelungskonzept, nach dem der Behörde - abgesehen von der Aufgabe nach § 9 Abs. 1 BBodSchG - allein die Heranziehung der Verantwortlichen zur Erfüllung ihrer Ordnungspflichten, nicht hingegen eigene Maßnahmen zur Gefahrenerforschung und -abwehr obliegen, vertrüge es sich nicht, sie selbst aufgrund von Versäumnissen, die ihr dabei unterlaufen sind, als ordnungspflichtig anzusehen...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 B 9/13
...Eine Unentgeltlichkeit im Sinne des § 4 Abs. 1 AnfG liege zum einen nicht vor, weil der Schuldner die Übertragung des Grundbesitzes in Erfüllung der bestehenden Darlehensverbindlichkeit vorgenommen habe....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 68/14
...Die Einhaltung dieser Leistungszeit war für die Erfüllung des Leistungserfolgs so wesentlich, dass ihre Verfehlung die Leistung wie bei einem absoluten Fixgeschäft danach dauerhaft unmöglich machte, ohne dass es hierfür noch eines Rücktritts bedurft hätte (vgl. dazu BGH, Urteil vom 30. November 1972 - VII ZR 239/71, BGHZ 60, 14, 16)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. X ZR 128/11
...Dennoch besteht der Interessenkonflikt zwischen der Befolgung der Massesicherungspflicht aus § 64 Satz 1 GmbHG und der Erfüllung der steuerlichen Abführungspflicht fort. Zum einen ist die freiwillige Nachzahlung der Steuer ein Umstand, der bei der Verhängung und Bemessung der Geldbuße jedenfalls nach § 17 Abs. 3, 4 OWiG, § 377 Abs. 2 AO zugunsten des Geschäftsführers zu berücksichtigen ist....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 196/09
.... § 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BGB setzt voraus, dass der nicht erreichte Leistungszweck nicht in der Erfüllung einer Verbindlichkeit bestanden hat, weil diese Fälle bereits von § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 und Satz 2 Alt. 1 BGB erfasst werden. § 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BGB ist allerdings nicht nur dann anwendbar, wenn die Leistung überhaupt nicht im Hinblick auf eine rechtliche Verpflichtung erfolgt...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 103/12
...Das Landesarbeitsgericht wird nach Erwiderung der Beklagten ggf. aufzuklären haben, welche Aufgaben die Klägerin über die Unterstützung der Betreuten in alltäglichen Angelegenheiten hinaus zu erfüllen hatte, zB im Zusammenhang mit der Erstellung der Hilfepläne und der Krisenintervention. 26 b) Auf dieser Grundlage ist sodann zu prüfen, ob die Erfüllung der fachspezifischen Aufgaben die Tätigkeit der...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 284/16
...Der Anspruch wird durch den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) begrenzt und entfällt deshalb, wenn seine Erfüllung den übrigen Wohnungseigentümern nach den Umständen des Einzelfalls nicht zuzumuten ist. Die Revision gegen das Urteil der 19. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 24. April 2013 wird auf Kosten der Kläger zurückgewiesen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 118/13
...Das LSG hat die hiergegen erhobene Klage abgewiesen: Der beanstandete Vertrag sei kein Geschäft zur Erfüllung gesetzlich vorgeschriebener oder zugelassener Aufgaben, der Einsatz von Beitragsmitteln hierfür sei unzulässig (§ 30 Abs 1 SGB IV)....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 A 2/15 R
...AG (im Folgenden: Bürgin) für die Klägerin eine unbefristete Bürgschaft unter Bezugnahme auf den Bauwerksvertrag unter anderem für die Erfüllung der Mängelansprüche einschließlich Schadensersatz und verpflichtete sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von 13.728,43 € an die Beklagte zu zahlen. 5 Die Beklagte rügte gegenüber der Klägerin Mängel am 30. November 2005 und mit Schreiben vom 26....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZR 5/15
...Preisnebenabreden, die keine echte (Gegen-)Leistung zum Gegenstand haben, sondern mit denen der Klauselverwender allgemeine Betriebskosten, Aufwand für die Erfüllung gesetzlich oder nebenvertraglich begründeter eigener Pflichten oder für sonstige Tätigkeiten auf den Kunden abwälzt, die der Verwender im eigenen Interesse erbringt, sind hingegen der Inhaltskontrolle unterworfen (Senatsurteile vom 4....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 238/16
...Sowohl fachlich als auch geistig sei er nicht in der Lage, komplexe Lagen und Einsätze zu bearbeiten sowie Aufgaben zu planen, zu verteilen und deren Erfüllung zu überwachen. Außerdem habe er während des Einsatzes Dienstvergehen begangen und nie eine echte Einsatzhaltung entwickelt, geschweige denn gelebt....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 WRB 1/17
...Ihr Ziel ist es, die den Umständen nach optimale Verwendung des Beamten zu gewährleisten und so die im öffentlichen Interesse liegende Erfüllung hoheitlicher Aufgaben durch Beamte (Art. 33 Abs. 4 GG) bestmöglich zu sichern. Zugleich dient die dienstliche Beurteilung dem berechtigten Anliegen des Beamten, entsprechend seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung voranzukommen....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 A 4/15
...Dezember 2008 2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08, 2 BvL 2/08, BVerfGE 122, 210) hat das BVerfG in erster Linie auf das Gebot der Folgerichtigkeit abgestellt. 27 Wenn bereits die unvermeidbar zu zahlenden Personensteuern als solche in verfassungsrechtlich zulässiger Weise als nicht abziehbar behandelt werden dürfen (§ 12 Nr. 3 EStG), dann erst recht die Aufwendungen zur Erfüllung dieser Steuerzahlungspflichten...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 10/10
...Zudem ist darauf zu achten, dass die Definition der KMU nicht durch eine rein formale Erfüllung der Kriterien umgangen wird (EuGH-Urteil HaTeFo, EU:C:2014:114, Rz 33). 14 2....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 48/13
...Sep-tember 2002 - 6 AZR 523/00 - zu I 2 der Gründe, AP ZPO 1977 § 256 Nr. 73 = EzA ZPO § 256 Nr. 67) wird dadurch hergestellt, dass der Kläger ua. die Erfüllung konkreter Zahlungsansprüche aus einem in der Vergangenheit liegenden Zeitraum und damit einen gegenwärtigen rechtlichen Vorteil anstrebt (BAG 13. August 2009 - 6 AZR 177/08 - Rn. 9, AP TVöD § 5 Nr. 2)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 14/10
...Der rechnerische Währungsgewinn sei der Sphäre des steuerlichen Privatvermögens zuzurechnen und unterliege dort keiner Besteuerung. 9 Zu Unrecht gehe das FG auch davon aus, dass die Klägerin den Tatbestand eines privaten Veräußerungsgeschäfts gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG a.F. verwirklicht habe, indem sie sich in Erfüllung ihres Sachlieferungsanspruchs Goldmünzen habe liefern lassen....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IX R 62/10
...Dabei kann es auch das Verhalten des Prozessbevollmächtigten während des Verfahrens und die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten oder andere Umstände berücksichtigen, die auf das Bestehen einer Prozessverschleppungsabsicht schließen lassen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 21....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IX B 84/17
...Der Kostenaufwand zur Erfüllung der Räumungspflicht ist nach dem Wortlaut des § 8 ZPO ohne Bedeutung; für die Anwendung von § 3 ZPO neben § 8 ZPO ist insoweit kein Raum (s. Senatsbeschluss vom 29. April 2004 - III ZB 72/03, BeckRS 2004, 04908; BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2004 aaO und vom 16....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZB 84/15
...Demgegenüber führt die Verrechnung in kritischer Zeit eingehender Zahlungen, denen keine Belastungsbuchungen gegenüberstehen, bei ungekündigtem Überziehungskredit wegen der damit verbundenen Kredittilgung zu einer inkongruenten Deckung, weil die Erfüllung des Rückzahlungsanspruchs noch nicht verlangt werden kann (BGH, Urteil vom 11. Oktober 2007 - IX ZR 195/04, NZI 2008, 175 Rn. 6; vom 7....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 100/10
...Mit dieser Verfahrensweise hat das Berufungsgericht gegen den Anspruch der Klägerin auf Gewährung rechtlichen Gehörs, Art. 103 Abs. 1 GG, verstoßen. 11 a) Das Gericht muss - in Erfüllung seiner prozessualen Fürsorgepflicht - gemäß § 139 Abs. 4 ZPO Hinweise auf seiner Ansicht nach entscheidungserhebliche Umstände, die die betroffene Partei erkennbar für unerheblich gehalten hat, grundsätzlich so frühzeitig...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZR 35/08