...Dem Schuldner, der die Rechtswohltat der Restschuldbefreiung erstrebt, ist es zuzumuten, über die Erfüllung seiner Obliegenheiten Auskunft zu erteilen, selbst wenn der Versagungsantrag des Gläubigers unzureichend ist. 14 d) Vorliegend fehlt es an einem Gläubigerantrag. Das Insolvenzgericht hat das Versagungsverfahren nach § 296 Abs. 2 InsO von Amts wegen eingeleitet....