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Urteile für Erbverzicht

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Zivilsenat IV ZR 16/11 Formbedürftigkeit dinglicher Vollzugsgeschäfte im Zusammenhang mit einem Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrag § 2348 BGB regelt lediglich die Formbedürftigkeit des Erbverzichts als abstraktes erbrechtliches Verfügungsgeschäft. Eine entsprechende Anwendung auf dingliche Vollzugsgeschäfte, die mit einem Erbverzicht im Zusammenhang stehen, kommt nicht in Betracht....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 16/11
...Zivilsenat X ZR 59/13 Schenkung: Unentgeltlichkeit der Zuwendung bei Verbindung mit einem Erbverzicht 1. Auch bei einer mit einem Erbverzicht verbundenen Zuwendung ist für deren Qualifikation als Schenkung maßgeblich, ob sich die Vertragsparteien über die Unentgeltlichkeit der Zuwendung einig sind. 2....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. X ZR 59/13
...Käme es für die "gesetzliche Erbfolge" i.S. des § 2309 BGB auf ihre Ausgestaltung im Einzelfall an, wäre die Norm ihres Anwendungsbereichs im Wesentlichen beraubt. 14 b) Aus der Entstehungsgeschichte der Vorschriften zum Pflichtteil und zum Erbverzicht folgt nichts Gegenteiliges. Die 2. Kommission hat die im 1....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 239/10
...Ebenso wenig sei der Erbverzicht anfechtbar. Beide Entscheidungen müsse der Insolvenzverwalter hinnehmen. Denn durch diese Handlungen werde aus dem Vermögen des Schuldners nichts veräußert, weggegeben oder aufgegeben, sondern nur ein angetragener Erwerb abgelehnt....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 56/12
...Zwar wäre eine Vereinbarung zwischen dem Vater und dem Streithelfer über einen Erbverzicht nach § 2348 BGB i.V.m. § 125 Satz 1 BGB wegen Nichteinhaltung der gesetzlichen Form nichtig, wenn man davon ausginge, dass auch die Verpflichtung (und nicht nur der Erbverzicht als solcher) der notariellen Beurkundung bedarf (KG, OLGZ 1974, 263, 265; OLG Köln, ZEV 2011, 384, 386: Keller, ZEV 2005, 229, 231; aA...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 151/12
...Erstgenannter tritt auch dann in die Erbenstellung ein und erwirbt ein eigenständiges Erbrecht, wenn der nähere Abkömmling nicht gesetzlicher Erbe wird, weil er die Erbschaft ausgeschlagen hat (§ 1953 Abs. 2 BGB), für erbunwürdig erklärt wurde (§ 2344 Abs. 2 BGB) oder einen - beschränkten - Erbverzicht erklärt hat (§§ 2346 Abs. 1 Satz 2, 2349 BGB). 16 bb) Ob der entferntere Abkömmling auch dann als...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 204/09
...NV: Es ist höchstrichterlich geklärt, dass der vor Eintritt des Erbfalls erklärte Erbverzicht und/oder Pflichtteilsverzicht ein erbrechtlicher --bürgerlich-rechtlich wie steuerrechtlich unentgeltlicher-- Vertrag ist, welcher der Regulierung der Vermögensnachfolge dienen soll und nicht der Einkommensteuer unterliegt . 2....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII B 157/12
...freigebig zugewendet, sondern zur Abgeltung des ihr nach § 13 Abs. 1 Satz 2 HöfeO zustehenden Abfindungsergänzungsanspruchs und im Hinblick auf den von ihr erklärten Verzicht auf weitere Ergänzungsansprüche übertragen. 31 d) Eine Grundstücksschenkung i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG liegt ebenfalls nicht vor. 32 Nach dieser Vorschrift gilt als Schenkung unter Lebenden, was als Abfindung für einen Erbverzicht...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 23/14
...Die bürgerlich-rechtlich gültige Verpflichtung der gesetzlichen Erben zum Erbverzicht in Verbindung mit der von den Beteiligten klar zum Ausdruck gebrachten Bestätigung der Erfüllung des Willens der E schlössen ihre Besteuerung aus. Den vom FG angeregten Erlass der Steuer habe das FA abgelehnt. 4 Die Klägerin beantragt, die Vorentscheidung, die Einspruchsentscheidung vom 2....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 46/09
...Für die Beurkundung erhob der Notar gegenüber dem Übernehmer gemäß §§ 141, 32, 36 Abs. 2 KostO eine Gebühr von 1.407,22 € nach einem Geschäftswert von 340.000 €, der sich aus einem Wert von 260.000 € für den „Übertragungsvertrag“ und einem Wert von 80.000 € für den „Abfindungsvertrag“ zusammensetzte. 2 Der Präsident des Landgerichts beanstandete die Bewertung des Erbverzichts und wies den Notar an,...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 77/12
...das Finanzamt K. zur vorläufigen Erbschaftsteuererklärung zu dem Ergebnis gelangten, dass der Gesamtwert des Nachlasses zu keiner Erbschaftsteuerbelastung für die Angeklagten G. und H. führen wird. 5 Um Vermögen der Angeklagten G. und H. durch Verlagerung auf die Mitangeklagte A. vor dem Zugriff von Gläubigern zu schützen, entschlossen sich die drei Angeklagten dazu, dass die Mitangeklagte A. den Erbverzicht...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 602/16
...Dass V seine spätere Ehefrau nach seinem Tod trotz ihres Erbverzichts versorgt wissen wollte, ergibt sich aus der Tatsache, dass er ihr bereits im Ehe- und Erbvertrag vom 18. Januar 1991 Vermächtnisse (Nießbrauch am Grundstück A und an Haus B) ausgesetzt hat....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 34/11
...Dezember 1984 keinen Erbverzicht des Klägers enthält, lässt das ebenfalls keinen revisionsrechtlich beachtlichen Fehler erkennen....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 54/13
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  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 109/16
...Zu den Zuwendungen unter Lebenden i.S. des § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG gehören auch Abfindungen für einen Erbverzicht . 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) erhielt von ihrem späteren Ehemann --E-- (Eheschließung am 6. Januar 1997) durch Vertrag vom 2....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 37/09