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Urteile für Erben

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Senat IV B 106/10 (Nachträgliches Vorliegen der Voraussetzungen des § 14a Abs. 4 EStG kein rückwirkendes Ereignis - Fehlende grundsätzliche Bedeutung bei ausgelaufenem Recht) NV: Der Frage, ob nach dem Erlass eines bestandskräftig gewordenen Steuerbescheides vollzogene Schenkungen an Angehörige zur Abfindung weichender Erben im Zusammenhang mit der Hofübergabe bzw. das nachträgliche Vorliegen der...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IV B 106/10
...Das notarielle Nachlassverzeichnis gemäß § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB soll eine größere Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Auskunft bieten als ein privates Verzeichnis, welches der auskunftsverpflichtete Erbe erstellt hat. Dazu ist es erforderlich, dass es von der Amtsperson selbst erstellt wird und diese nicht lediglich die Erläuterungen des Erben protokolliert und beurkundet....
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 2423/14
...NV: Der Gesamtrechtsnachfolger (Erbe) haftet gemäß §§ 1922 Abs. 1, 1967 Abs. 1 BGB i.V.m. § 45 Abs. 1 Satz 1 AO für die Verbindlichkeit, die aus einem bereits zu Lebzeiten des Erblassers entstandenen und gegen diesen gerichteten Erstattungsanspruch resultiert, welcher die rechtsgrundlose Gewährung von Kindergeld für einen Zeitraum vor dem Tod des Erblassers betrifft . 1 Die Beschwerde ist jedenfalls...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III B 56/11
...Der allein geltend gemachte Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) liegt nicht vor. 3 Die Grundsatzrüge setzt die Formulierung ein Anspruch auf Auskehr des Erlöses aus dem Verkauf eines Grundstücks in H. gegen die Erben des Verkäufers (Zweitberechtigten) zu. Ihr Rechtsvorgänger hatte das Grundstück 1937/38 an den Zweitberechtigten veräußert....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 B 95/11
...Zivilsenat III ZR 537/13 Vergütung des Erbenermittlers: Vergütungsanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag; Durchgriffsanspruch des Erben auf Rückzahlung des vom Scheinerben aus Mitteln des Nachlasses gezahlten Honorars Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 5....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 537/13
...Nach deren Tod schlossen ihre Erben am 13. Oktober 1933 mit dem Kaufmann G., einem NSDAP-Mitglied, einen notariell beurkundeten Parzellierungsvertrag. Dieser hatte u.a. zum Gegenstand, bis zum 31....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 B 1/14
...Der Verzicht auf das Erb- und Pflichtteilsrecht nimmt der Zuwendung jedenfalls insoweit nicht den Charakter der Unentgeltlichkeit, als er nach dem Willen der Vertragsparteien der Ausgleichung der lebzeitigen Zuwendung bei der Erbfolge dienen soll....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. X ZR 59/13
...Das beklagte Land wurde im Jahre 2013 nach § 1936 Satz 1 BGB Erbe eines verstorbenen Wohnungseigentümers. Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Zahlung von Wohngeld für die Jahre 2013 und 2014 in Anspruch. Der Beklagte hat die Einrede der Dürftigkeit des Nachlasses erhoben. 2 Das Amtsgericht hat der Klage uneingeschränkt stattgegeben....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 147/16
...November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (Richtlinie 2003/88/EG) oder Art. 31 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) dem Erben eines während des Arbeitsverhältnisses verstorbenen Arbeitnehmers einen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich für den dem Arbeitnehmer vor seinem Tod zustehenden Mindestjahresurlaub ein, was nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 45/16 (A)
...Senat VI R 14/14 Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit der Anfechtung der Annahme der Erbschaft keine außergewöhnliche Belastung NV: Hatte der berufene Erbe die Erbschaft zunächst angenommen, sind Rechtsanwaltskosten, die aufgrund der Anfechtung der Annahme der Erbschaft entstanden sind, nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 14/14
...Senat II R 34/09 Zur Erbschaftsteuerpflicht der Abfindung an einen weichenden Erbprätendenten Hat ein Erblasser mehrere Testamente errichtet, in denen er jeweils verschiedene Personen als Alleinerben eingesetzt hat, und ist die Wirksamkeit des zuletzt errichteten Testaments wegen behaupteter Testierunfähigkeit des Erblassers zwischen den potentiellen Erben streitig, ist die Abfindung, die der weichende...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 34/09
...Das Eigenvermögen der Erben wird vom Nachlassinsolvenzverfahren nicht erfasst. 16 b) Der Bestand des Nachlasses richtet sich dabei entgegen der Ansicht der Kläger nicht nach dem Stand beim Eintritt des Erbfalls. Vielmehr kann der Nachlass Änderungen unterliegen. Dies gilt insbesondere bei einer Mehrheit von Erben bis zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft (§§ 2042 ff. BGB)....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II B 117/13
...Januar 2008 die Beklagte zu ihrer Alleinerbin. 3 Die Klägerin behauptet, der Erblasser habe 250.000 € zum Ausbau und zur Modernisierung des Hauses seiner Mutter im Hinblick auf deren Versprechen investiert, dass er und die Klägerin lebenslang unentgeltlich in dem Hause wohnen dürften und dass sie ihn zu ihrem Erben bestimmen werde....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 28/12
...Schließlich hat das Verwaltungsgericht darauf hingewiesen, dass es für es - das Gericht - nicht ohne Weiteres ersichtlich sei, ob der Kläger nach kalifornischem Recht als executor/trustee auch noch angesehen werden könne, nachdem die Erben nach Frau K. V. jeweils das 25....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 B 37/09
...Die andere mögliche formale Betrachtungsweise, dass einem Miterben nach Übertragung des Erbanteils kein Vorkaufsrecht mehr zustehe und er dieses daher nicht mehr vererben könne, werde dem Sinn und Zweck des Vorkaufsrechts jedenfalls dann nicht gerecht, wenn der Erbanteilserwerber nicht nur präsumtiver, sondern - wie hier - tatsächlicher Erbe der Miterbin sei. 10 II....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 169/10
...Die Verwendung des Demonstrativartikels "diese" in Verbindung mit dem Wort "insgesamt" bezieht sich zwar --insoweit ist dem Kläger zu folgen-- auf die in § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG genannten Kosten in ihrer Gesamtheit; dies schließt jedoch nicht aus, den Betrag von 10.300 € auf den Erbfall und nicht auf den einzelnen Erben zu beziehen....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 31/08
...Die Verletzung der Rechnungslegungspflicht erscheine auch nicht deshalb in einem milderen Licht, weil die Erben dem Testamentsvollstrecker seine Verwaltungstätigkeit in nicht unerheblichem Maße erschwert hätten. Es sprächen auch keine überwiegenden Gründe für ein Verbleiben des Testamentsvollstreckers im Amt....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZB 25/16
...Senat 9 AZR 45/16 Urlaubsabgeltung - Tod im laufenden Arbeitsverhältnis Endet das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers, haben dessen Erben nach § 1922 Abs. 1 BGB iVm. § 7 Abs. 4 BUrlG Anspruch auf Abgeltung des von dem Erblasser nicht genommenen Urlaubs. 1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 15....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 45/16
...Stiftung als Erbe eingesetzt. Der Beschwerdeführerin wurden mehrere Vermächtnisse aus dem Testament zugewendet. Hierzu gehört auch der hälftige Miteigentumsanteil des Erblassers an der Immobilie H-Straße in V. 3 Den Kindern des Erblassers, die im Ausgangsverfahren die Antragsgegner sind, wurde am 5....
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 1649/18
...Wirtschaftlich betrachtet tritt mit der Annahme der Erbschaft bei dem nun wiedergutmachungsberechtigten Erben ein Verlust der Forderung ein. Dieser ist unabhängig davon, ob die Konfusion aktiv durch testamentarische Erbfolgeregelung herbeigeführt oder passiv durch Eintritt der gesetzlichen Erbfolge hingenommen wurde. Denn die Vermögenseinbuße beruht auf der Annahme der Erbschaft....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 C 17/10