...., sondern die damals noch unbekannten Erben nach Frau A. Ro. Kläger sind. Auch die Parteibezeichnung in einer Klageschrift ist grundsätzlich auslegungsfähig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. März 2001 - 8 B 262.00 - Buchholz 310 § 82 Nr. 20 S. 10 - juris Rn. 2 m.w.N.). Dabei ist auf das Verständnis aus der Sicht der Empfänger, also des Gerichts und des Beklagten, abzustellen....