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Urteile für Elternzeit

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...ihm bei der Festlegung der Bezugszeiträume ein weiter Gestaltungsspielraum zu. 7 Mit ihren am 23.5.2008 zum Sozialgericht (SG) Karlsruhe erhobenen Klagen (S 11 EG 2280/08 und S 11 EG 2281/08) haben der Kläger und seine Ehefrau vor allem weiterhin geltend gemacht, die gesetzliche Konstruktion des Elterngeldes benachteilige sie gegenüber Eltern, die ihr Kind jeweils alleine erzögen und nacheinander Elternzeit...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 EG 1/11 R
...Der Zeitpunkt der Fälligkeit wird betrieblich geregelt. (2) Beschäftigte, die zum 1.1.2009 oder später neu in den Betrieb eingestellt werden, erhalten entgegen der Regelung des Abs. 1 60 % des Monatsentgelts als jährliche Sonderzahlung, … (3) Für ruhende Arbeitsverhältnisse (bei Wehrpflicht, Ersatzdienst, Elternzeit, unbezahltem Urlaub) besteht kein voller Anspruch auf die Jahressonderzahlungen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 400/12
2013-09-25
BAG 10. Senat
...Der Zeitpunkt der Fälligkeit wird betrieblich geregelt. (2) Beschäftigte, die zum 1.1.2009 oder später neu in den Betrieb eingestellt werden, erhalten entgegen der Regelung des Abs. 1 60 % des Monatsentgelts als jährliche Sonderzahlung, … (3) Für ruhende Arbeitsverhältnisse (bei Wehrpflicht, Ersatzdienst, Elternzeit, unbezahltem Urlaub) besteht kein voller Anspruch auf die Jahressonderzahlungen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 401/12
...Der Zeitpunkt der Fälligkeit wird betrieblich geregelt. (2) Beschäftigte, die zum 1.1.2009 oder später neu in den Betrieb eingestellt werden, erhalten entgegen der Regelung des Abs. 1 60 % des Monatsentgelts als jährliche Sonderzahlung, … (3) Für ruhende Arbeitsverhältnisse (bei Wehrpflicht, Ersatzdienst, Elternzeit, unbezahltem Urlaub) besteht kein voller Anspruch auf die Jahressonderzahlungen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 850/12
...In den Fällen, in denen im Kalenderjahr der Geburt des Kindes während des Bemessungszeitraums eine elterngeldunschädliche Teilzeitbeschäftigung ausgeübt wird, bemisst sich die Jahressonderzahlung nach dem Beschäftigungsumfang am Tag vor dem Beginn der Elternzeit....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 549/10
...§ 23 Abs. 1 AufenthG wegen eines Krieges in seinem Heimatland oder nach den §§ 23a, 24, 25 Abs. 3 bis 5 AufenthG erteilt oder 3. eine in Nr. 2 Buchstabe c genannte Aufenthaltserlaubnis besitzt und a) sich seit mindestens drei Jahren rechtmäßig, gestattet oder geduldet im Bundesgebiet aufhält und b) im Bundesgebiet berechtigt erwerbstätig ist, laufende Geldleistungen nach dem SGB III bezieht oder Elternzeit...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 EG 6/09 R
...Die Grundvoraussetzungen des Elterngelds richten sich aufgrund der Geburt des Sohnes der Klägerin nach dem 1.1.2015 gemäß § 27 Abs 1 S 1 BEEG nach der ab dem 1.1.2015 geltenden Fassung des § 1 Abs 1 BEEG (Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im BEEG vom 18.12.2014, BGBl I 2325)....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 EG 4/17 R
...Eine Unmöglichkeit im Sinne dieser Vorschrift liege nicht schon dann vor, wenn ein Elternteil ausnahmsweise keinen Anspruch auf Elternzeit habe (vgl hierzu auch Richtlinien des BMFSFJ zum BEEG Teil I, Stand 18.12.2006, Anm 4.3.1.2; Stand Juli 2013 Anm 4.3.2.2), mit der Inanspruchnahme von Elternzeit seinen Arbeitsplatz gefährde oder eine berufliche Auszeit sonst aus wirtschaftlichen Gründen nicht in...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 EG 6/13 R
...Darauf geht die Beschwerde nicht ein. 11 Soweit sie sinngemäß die Frage einer analogen Anwendung von § 2 Abs 7 S 5 BEEG aF geklärt wissen will, setzt sie sich bereits nicht mit der vom SG zutreffend zitierten Rechtsprechung des BSG zu dieser Vorschrift auseinander, die eine analoge Anwendung der Vorschrift auf Monate mit Elternzeit für ein älteres Kind ohne Elterngeldbezug abgelehnt hat (BSG Urteil...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 EG 9/15 B
...Eine erweiternde Anwendung dieses Ausnahmetatbestandes auf den Fall des Bezugs von Elterngeld nach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit BEEG in der Fassung des Gesetzes über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweisgesetzes vom 28. März 2009 (BGBl I S. 634) ist bereits wegen des strengen Gesetzesvorbehalts im Recht der Versorgung von Soldaten (§ 1a SVG) ausgeschlossen....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 42/10
...Andererseits besteht die Möglichkeit zur Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags nach § 2 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 WissZeitVG auch bei einer Inanspruchnahme von Elternzeit wegen der Betreuung eines Kindes, das mit dem Ziel der Annahme als Kind in den Haushalt aufgenommen wurde (§ 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b BEEG)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 181/16
...Gewährleistungsgehalt als Freiheitsrecht/Abwehrrecht noch als Schutzpflicht/Benachteiligungsverbot bzw Schutz- und Förderungsgebot (vgl zusammenfassend auch BVerfG Kammerbeschluss vom 10.3.2010 - 1 BvL 11/07 - hinsichtlich der Bemessung der Höhe des Arbeitslosengeldes nach einem fiktiven Arbeitsentgelt während einer Kinderbetreuungszeit) verletzt. 22 Das BSG hat bereits hinsichtlich der Nichtberücksichtigung von Elternzeiten...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 EG 3/10 R
...Unter-haltspflichten Punktzahl 2 Altersklasse Bemerkungen K … 1983 31.08.2005 0 0 … 0 29 AK (0-35) § 1 Abs. 3 S. 2 KSchG W … 1982 30.08.2001 0 0 … 0 35 AK (0-35) Elternzeit G … 1976 09.08.1993 0 0 … 0 54 AK (0-35) Elternzeit Ko … 1965 01.01.1988 0 0 … 0 76 AK (36-45) Kl … 1965 09.04.1985 0 2 … 0 90 AK (36-45) S … 1957 01.10.1978 0 0 … 0 102 AK (46-52) Gr … 1956 26.01.1976 50 0 … 0 112 AK (46-52) 6...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 352/11
...Der Arbeitgeber kann die Jahressonderzuwendung für jeden vollen Kalendermonat um 1/12 kürzen, in dem sich Beschäftigte in der Elternzeit, beim Wehr- oder Ersatzdienst befinden. Dies gilt nicht, wenn sie während dieser Zeit bei ihrem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leisten. 4. Die Höhe der Jahressonderzuwendung beträgt: im 1. und 2. Beschäftigungsjahr 415,00 € im 3. und 4....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 210/17
...Kosten sind nicht zu erstatten. 1 Die Klägerin begehrt höheres Arbeitslosengeld (Alg). 2 Nach dem Ende einer Elternzeit meldete sich die 1976 geborene Klägerin, die von 1998 bis 2001 eine dreijährige Ausbildung zur Medizinisch-Technischen Laboratoriumsassistentin (MTA) abgeschlossen hat und anschließend bis zum 16.8.2004 als Pharmareferentin im Außendienst, zuletzt gegen ein monatliches Arbeitsentgelt...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 11 AL 21/11 R
...Es begründe vielmehr in einer Konstellation, in der die Arbeitszeit beider Ehegatten jeweils ungefähr den gleichen Umfang einnehme und die Ehegatten die Elternzeit untereinander aufgeteilt hätten, einen weiteren Aufklärungsbedarf....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 B 30/14
...Dies betrifft etwa die Inanspruchnahme von Elternzeit nach § 16 Abs. 1 BEEG, die einseitig durch das schriftliche Verlangen des Arbeitnehmers zu einer Arbeitsbefreiung ohne Fortzahlung der Vergütung führt. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung von Pflegezeit nach § 3 Abs. 1 PflegeZG....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 628/12
...Müssen deutsche Beamte, die ein inländisches aktives Dienstverhältnis haben, den nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 BEEG begünstigten Personengruppen gemäß Art. 3 Abs. 1 GG gleichgestellt werden, sodass sie auch ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland (während der Elternzeit/im Bezugszeitraum) Anspruch auf Elterngeld haben? 2....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 EG 21/16 B
...Die verfassungsrechtlichen Zweifel des Bundessozialgerichts (BSG) an der wortgleichen Regelung der Berechtigung von Ausländern zur Inanspruchnahme von Erziehungsgeld nach § 1 Abs. 6 des Gesetzes zum Erziehungsgeld und zur Elternzeit (BErzGG) --s. Vorlagebeschlüsse des BSG nach Art. 100 Abs. 1 des Grundgesetzes vom 3....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 45/09