...Diese Einwendungen der Klägerin sind auch naheliegend, denn eine Beurteilung der Patentfähigkeit dieser neuen Merkmalskombination allein anhand des bereits im Verfahren befindlichen Standes der Technik würde angesichts des Umstands, dass es gerade Ziel der Beklagten ist, sich von diesem Stand der Technik mit den neuen Hilfsanträgen abzusetzen, für den Fall, dass die Rechtsansicht der Beklagten zuträfe...