...Damit wird dem Fachmann eine Standardanalysenmethode genannt, mit der er die Bruchzähigkeit der Glaskeramiken gemäß Schutzanspruch 15 reproduzierbar bestimmen kann. 82 Ist hinsichtlich der Ausführbarkeit kein Mangel gegeben, kann dahinstehen, ob die hier maßgebende Anspruchsfassung aus anderen Gründen unklar ist, da dies keine Einwendung ist, die als Löschungsgrund nach § 15 Abs. 1 GebrMG geltend gemacht...