...Damit soll insbesondere dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die vor den Sozialgerichten vorwiegend klagenden bedürftigen oder kranken Menschen zur Entscheidungsfindung über die Klagerücknahme mehr Zeit brauchen …" 27 Die Begründung schließt mit dem Hinweis (aaO, S 20): "… Die Regelungen über die fiktive Klagerücknahme gelten auch im einstweiligen Rechtsschutz." 28 Demnach sollen zwar die Regelungen...