...Unabhängig von der Frage, ob diese Ungleichbehandlung Bestand haben könne, rechtfertige diese jedenfalls keine Abstriche bei den Sonderausgaben. 7 Da die Pension nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG in vollem Umfange der Einkommensteuer unterliege, also steuerbar sei, seien nach § 2 Abs. 4 EStG die gesamten Ausgleichszahlungen als Sonderausgaben abziehbar....