...Das FA sah nur einen Betrag von 10.257 € als steuerfrei an und unterwarf den Restbetrag von 10.312 € der Einkommensteuer. 3 Die Klägerin ist der Ansicht, dass die Erhöhung der Rente auf einer regelmäßigen Anpassung beruhe, und, da vor 2005 begonnen, für die Besteuerung allein der Jahresbetrag aus 2005 zugrunde zu legen sei....