...Diesen Darlegungsanforderungen wird das Urteil des Landgerichts nicht gerecht. a) Die (Einbruchs-)Diebstahls- und Beleidigungstaten sind im Grundsatz Delikte der allgemeinen Kriminalität, bei denen auch im Falle einer Psychose die Annahme einer aufgehobenen oder erheblich verminderten Schuldfähigkeit nicht unbedingt auf der Hand liegt....