...Vor der Scheidung bewohnten die Parteien mit ihrem Sohn das im Eigentum der Klägerin stehende Haus, in dem sich auch die streitbefangene, ca. 83 m² große Einliegerwohnung befindet, die der Beklagte von der Klägerin im Januar 1998 zum Betrieb eines Ingenieurbüros mietete. 3 Der Beklagte wendet gegen den Mietzinsanspruch ein, im Zuge der Trennung habe man sich darauf geeinigt, dass der Sohn der Parteien...