...Er hat glaubhaft gemacht, dass die Versäumung der Frist auf einem schlichten Versehen der Kanzleimitarbeiterin seines Prozessbevollmächtigten beruht, das dem Kläger nicht zuzurechnen ist. 8 Nach der eidesstattlichen Versicherung des Prozessbevollmächtigten des Klägers wies dieser am Tag des Ablaufs der Berufungsbegründungsfrist persönlich die Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte T. , die seit mehr...