...Der Nebenkläger nahm die Drohung ernst und war stark verängstigt. D. warf die Eisenstange weg, da er beabsichtigte, sich mit dem Nebenkläger und dem Angeklagten in das Innere der Laube zu begeben. Er zog den Sandhandschuh aus und steckte ihn in seine Gesäßtasche. Im Laufe des Geschehens zog D. sein Jeanshemd aus, das er, ebenso wie sein Mobiltelefon, dem Angeklagten aushändigte....